Die CDU fragt sich, wie die Relation von Baumfällungen zu Neupflanzungen in Kronberg ist?

„Die Qualität einer Stadt wird auch durch deren Grünanteil definiert“.

„Der erste Satz der Präambel aus der Satzung zum Schutz unserer Grünbestände wirft diese Frage auf, wenn man sieht, wie gerade in Kronberg verstärkt Baumfällungen vorgenommen werden“, so die CDU Vorsitzende Felicitas Hüsing. Dass nach zwei sehr trockenen Sommern und durch den Befall von Borkenkäfern marode Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, ist absolut wichtig und leuchtet jedem ein.

Der CDU Kronberg ist es sehr wichtig, dass das durchgrünte Stadtbild von Kronberg erhalten bleibt. Das durchgrünte Stadtbild prägt maßgeblich unsere schöne Heimatstadt. Die Satzung zum Schutz unserer Grünbestände regelt exakt, ab wann bei Baumfällungen (Baumumfang und -höhe) eine Genehmigung zu beantragen ist und wie es mit einer Nachbepflanzung aussieht. Doch erfolgen in der Praxis auch in ausreichender Anzahl Ersatzbepflanzungen, wie schnell werden neue Bäume gepflanzt und wer prüft dies?

„Wir möchten diese wichtigen Fragen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Klimawandel, gerne beantwortet wissen und haben daher eine entsprechende Anfrage an den Magistrat gerichtet“ informieren das CDU Ortsbeiratsmitglied Gabi von Stockhausen und die CDU Kandidatin für die Stadtverordnetenversammlung Brigitte Bremer.

„Natur und Landschaft in Kronberg tragen in bedeutendem Ausmaß zur Schönheit und zur Lebensqualität in unserer Stadt bei. Diese gilt es auch für die nächste Generation zu erhalten, so die CDU Damen Hüsing, von Stockhausen und Bremer abschließend.

Wie ist die Relation von Baumfällungen zu Neupflanzungen in Kronberg?

Hier konkret:
Wie viele private Genehmigungsanfragen zu Baumfällungen erreichten den Magistrat im Jahr 2020?
Wieviel Fällungen nahm die Stadt auf städtischen Grundstücken und Parkanlagen im Jahr 2020 vor?
Wieviel Ersatz- bzw. Neubepflanzungen durch die Stadt sind im selben Jahr erfolgt?
Wurde von Seiten der Stadtverwaltung überprüft, ob bei privaten Baumfällungen auch Ersatzbepflanzungen vorgenommen wurden?

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