Der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiber des Stadtbusses läuft aus, das Stadtbussystem muss in den kommenden Jahren neu ausgeschrieben werden. Die bisherige Planung der Stadt sieht lediglich vor, das Bussystem unverändert fortzuführen. Hierfür sind bereits Planungsmittel in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt worden.

Die CDU Fraktion fordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Rechts- und Beratungskosten, um die Eignung alternativer Antriebstechnologien für den Einsatz in Kronberg sowie die Ausweitung des Stadtbussystems vor der Neuausschreibung 2021 zu prüfen, so CDU Fraktionsvorsitzender Andreas Becker.

Das maßgeblich von der CDU mitgestaltete aktuelle Stadtbussystem mit attraktiven Bussen und einer optimierten Streckenführung wurde zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 eingeführt. Da der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiben ausläuft, muss 2021 eine neue Ausschreibung erfolgen.

Bei der Planung des aktuellen Stadtbussystems wurden seinerzeit bereits Alternativen zum Diesel-Antrieb geprüft. Damals waren beispielsweise Elektrobusse aber noch nicht in einer für den Einsatz in Kronberg sinnvollen technologischen Qualität verfügbar. Inzwischen stehen neue und bessere Antriebstechnologien in größerer Vielfalt zur Verfügung und viele Städte und Gemeinden, wie aktuell Bad Homburg, stellen ihre Bus-Systeme auf Wasserstoffantrieb oder Elektroantrieb um, ergänzt Michael Dahmen, CDU Vertreter in der Betriebskommission der Stadtwerke.

Es hat sich zudem gezeigt, dass eine bessere Anbindung der Seniorenanlagen insbesondere an den Wochenenden von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht ist. Die Neuausschreibung soll daher auch dazu genutzt werden, Ergänzungen der Streckenführung und der Taktzeiten zu prüfen, berichtet Andreas Becker weiter.

Die CDU möchte erreichen, dass die anstehende Neuausschreibung des Stadtbus-Systems für eine Stärkung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs bei geleichzeitiger Berücksichtigung ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller Antriebstechnologien genutzt wird. Mittel für die über eine bloße zeitliche Verlängerung des bisherigen Systems hinausgehenden Planungsleistungen sind daher in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen, so Becker und Dahmen abschließend.

Antrag Änderung Stadtbussystem

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