In den letzten Tagen wurden über die Förderung so viele Artikel und Meldungen verbreitet, dass sich vor allem für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Betriebe in Kronberg die Frage stellt: „Was muss ich wann tun? An wen soll ich mich jetzt konkret wenden? Und vor allem, wann kann ich starten?“

Im Augenblick wollen betroffene Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe keine langen Listen, sondern eine eindeutig kurze Botschaft. „Natürlich ersetzt diese Empfehlung nicht die anderen Veröffentlichungen, aber in diesem Fall ist weniger mehr“, so Andreas Becker.
Wichtig sind folgende Fakten:

Die Antragstellung ist ab diesem Montag, 30. März 2020, möglich. Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich über die Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Die Startseite lautet: **https://rp-kassel.hessen.de**. Spätestens am Montag ist hier der Link zum Antragsformular verfügbar.

Können unsere Kronberger über das Wochenende schon vorarbeiten?
„Ja. Es ist günstig, je nach Gewerbe, folgende Dokumente zusammenzustellen: Kopie des Personalausweises, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Bescheide über Steuervorauszahlung, Einkommenssteuerbescheid, Kopie der Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Lohnsteuer. Diese Dokumente sind wichtig, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten“, berichtet Andreas Becker.

Zur Förderung:
Selbstständige, Soloselstständige und Angehörige der Freien Berufe werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Dieser Zuschuss dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig. Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt je nach Anzahl der Beschäftigten zwischen 10.000 und 30.000 Euro für drei Monate. Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs werden nach einem Faktor, abhängig von den Stunden angerechnet.

Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen. Dies wird eidesstattlich erfolgen und muss wahrheitsgetreu sein, um Missbrauch vorzubeugen.

Zur Frage der Rolle der IHKs. Die zuständigen Kammern sind die Industrie- und Handelskammer Frankfurt und die Handwerkskammer Frankfurt. Eine Beratung ist für die Antragsteller kostenlos.
„Mir ist sehr wichtig, dass unseren Handwerkern, Einzelhändlern, Gastronomen, Freiberuflern und Mittelständlern in Kronberg jetzt schnell geholfen wird“, berichtet der CDU-Bürgermeisterkandidat Andreas Becker.

„Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Ich kann nicht versprechen, dass ich alle Fragen sofort beantworten kann, verspreche aber, dass ich mich um Ihr Anliegen kümmern werde“, so Andreas Becker abschließend.

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