Mit Verwunderung nimmt die CDU Kronberg die jüngste Pressemitteilung der SPD unter der Überschrift „Geschlechterungerechte Sprache beschlossen“ zur Kenntnis. Im Ältestenrat vom 15.07.2021 machte CDU-Fraktionschef Andreas Becker die Linie seiner Fraktion deutlich, indem er vorschlug, dass sich der Ältestenrat generell mit diesem Thema befassen solle, beträfe es doch eine Vielzahl von Satzungen, Verordnungen etc. In der sich anschließenden Stadtverordnetenversammlung führte er aus, dass diese grundsätzliche Frage nicht im Rahmen der Hauptsatzung zu klären sei. Vielmehr müsse eine einheitliche Regelung gefunden werden. Becker weist als Reaktion auf die Pressemitteilung darauf hin, dass wir sowohl bei der Hauptsatzung wie auch bei der Jugendratssatzung von Vorlagen des Bürgermeisters sprechen, der bekanntlich der SPD angehört. Kritik der SPD am Bürgermeister – Fehlanzeige!

Eine Alternative zur vollständigen genderneutralen Formulierung vor allem bei längeren Texten wäre die Voranstellung eines Satzes, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass der folgende Text sich unabhängig von den verwendeten Personenbezeichnungen an Menschen aller Geschlechtsidentitäten richtet. Auch dieser sogenannte „Genderpassus“ hätte von der SPD beantragt werden können, wurde er aber nicht.
Zugegeben, das Grundproblem der Genderbefürworter löst ein Genderpassus aber auch nicht.
„Wenn die SPD künftig aber in jeder Sitzung für einzelne, „geschlechterungerechte“ Satzungen oder Verordnungen eine Neufassung fordere, kämen wir kaum mehr zu den gewichtigen Themen, die die Kronberger Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegen“, so Stefan Möller, der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende. „CDU, FDP und KfB zu kritisieren, den eigentlichen Urheber der Vorlagen aus den eigenen Reihen dabei aus der Kritik herauszunehmen, ist schlicht unredlich.

Ob sich die beiden jungen Damen, die derzeit im Jugendrat mitarbeiten, als ausgeschlossen fühlen, nur weil der Bürgermeister die Jugendratssatzung „geschlechter-ungerecht“ gefasst hat, muss hinterfragt werden. Dass die SPD dies getan hat, darf vor dem Hintergrund der handwerklich mindestens suboptimalen Pressemitteilung allerdings bezweifelt werden.

Nicht einmal die Anhänger der SPD sind nach einer bundesweiten Umfrage von Infratest dimap vom Mai 2020 für ein verpflichtendes Gendern. Anderen Fraktionen (und dem SPD-Bürgermeister) einen „Schritt ins letzte Jahrtausend“ vorzuwerfen, dient der SPD offenkundig nur dazu, von sich selbst und der Unentschlossenheit ihrer Mitglieder abzulenken. Das Wort „Mitglied“ ist laut Duden übrigens ein „Neutrum“.

Das Genderthema befindet sich – und das ist auch jeder und jedem bekannt - noch nicht lange, jedenfalls nicht bereits seit dem letzten Jahrtausend im politischen Diskurs. Das Bundesverfassungsgericht machte mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz auf ein weiteres Problem aufmerksam. Dabei stellte es fest, dass eine Person, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lässt, in beiden Grundrechten verletzt wird, wenn das Personenstandsrecht diese Person da-zu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Seither wird diskutiert, wie nicht nur Gendergerechtigkeit, sondern eben auch Genderneutralität in Texten umgesetzt werden kann. Bis dato gibt es keinen Konsens darüber, wie gegendert werden soll, um auch die seit 2018 rechtlich eingeführte dritte Geschlechtsoption „divers“, wozu non-binäre Personen zählen, gendergerecht einzubeziehen.

Die CDU Kronberg spricht sich daher dafür aus, zunehmend dort, wo es geht, genderneutrale Formen zu verwenden, so wie es auch der Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) vom März 2021 entspricht. Inwiefern dies für Satzungen und Verordnungen der Stadt Kronberg umsetzbar ist, muss von der Verwaltung im Einzelfall geprüft werden. Es ist nicht Aufgabe der politischen Akteure und letztlich auch nicht im Sinne der Prozessökonomie, jede einzelne Vorlage auf die Agenda der Stadtverordnetenversammlung zu setzen, um im Anschluss den politischen Kontrahenten berechtigt oder – im Falle der SPD – unberechtigt die jeweiligen Abstimmungsergebnisse öffentlich vorzuhalten. Eine solche Vorgehensweise trägt jedenfalls nicht zu der erforderlichen und gewünschten Verbesserung des politischen Klimas in Kronberg bei.

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