Mit dem aktuellen Antrag (5022/2021) im Stadtparlament versucht die KfB zum wiederholten Mal, die als „Wohnbaufläche (geplant)“ festgeschriebene städtische Gebietsentwicklung „Grüner Weg“ aus dem Regionalen Flächennutzungsplan Frankfurt RheinMain zu nehmen. Die neue Widmung soll „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung“ lauten, was einer Umwidmung des Bauentwicklungsgebietes in Ackerland gleichkommt.

„Das Gesamtverhalten der politischen Gremien Kronbergs dokumentiert seit Jahr-zehnten den Willen, mit der städtischen Entwicklung des „Südhangs“, dem heutigen Areal „Grüner Weg“, Wohnraum für junge Kronberger Familien zu ermöglichen. Im Vertrauen auf diese Flächenentwicklung sind bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden“, so Helfried Moosbrugger, Mitglied im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Auch im 2017 veröffentlichten Statusbericht des Stadtentwicklungskonzeptes wird die besondere Bedeutung des Plangebietes detailliert beschrieben.
Schon Anfang der 60er Jahre wurden für den „Südhang“ Bebauungspläne geschmiedet. Die Gebietsreform 1971 setzte dann erst einmal andere Schwerpunkte, doch spätestens seit Anfang 2000 wurde konkret und detailliert an der Planung weitergearbeitet. “Wichtig zu wissen ist für die Abwägungen der Stadtverordneten auch, welche Beträge seitens der Stadt bislang für Planungsleistungen ausgegeben wurden. Denn: bereits seit mittlerweile 20 Jahren wird konkret an detaillierten Planungen gearbeitet“, wie CDU-Mitglied Brigitte Bremer erläutert.

Um den möglichen Schaden durch die von der KfB beantragte Flächenumwidmung genauer beurteilen zu können und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen an den Magistrat:

  • Wie ist die bisherige und aktuelle Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung?
  • Welcher finanzielle Schaden entsteht der Stadt selbst durch die Umbewertung städtischer
    Grundstücke in Ackerland?
  • Welche Auswirkung hat dies auf die städtische Bilanz?
  • Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben der Stadt für Planungen?
  • Welche Schadenersatzansprüche durch Dritte könnten der Stadt entstehen?“

Wenn die CDU-Fraktion dafür eintritt, dass die am Grünen Weg seit langem gültige Widmung „Wohnbaufläche (geplant)“ erhalten bleibt, so geht es ihr nicht darum, dass dort überstürzt gebaut werden soll; Vielmehr betont die CDU, dass Stadtentwicklung ein langjähriger sich teilweise über Generationen erstreckender Planungsprozess ist und dass gegenwärtig an keine Bebauung gedacht ist. Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass die Entscheidungskompetenz für die von der KfB beantragte Flächenumwidmung nicht beim Stadtparlament liegt, sondern einen langwierigen Abstimmungsprozess beim Regionalverband erforderlich macht.

„Die Aufgabe und unser Selbstverständnis als Stadtverordnete ist es, auch der nächsten Generation die Entscheidung hin zu einer Entwicklungsmöglichkeit zu er-möglichen und heute finanziellen Schaden von der Stadt Kronberg abzuwenden. Da-her bitten wir den Magistrat dringend um Beantwortung unserer Fragen noch vor Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung,“ so Stadtverordneter und Mitglied im ASU Helfried Moosbrugger abschließend.

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