Nach Abschluss ihrer 2-tägigen Haushaltsberatungen am 18. und 19. Oktober fordert die CDU Fraktion in der Kronberger Stadtverordnetenversammlung eine deutliche Senkung der Grundsteuer B zum 01.01.2020. Der uns vom Bürgermeister vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 enthält Überschüsse in Höhe von 1,17 Mio. € im Jahresergebnis 2020 und 1,27 Mio. € im Jahresergebnis 2021. Weiterhin weist der Haushaltsentwurf des Bürgermeisters eine planerische Liquiditätsreserve von über 29 Mio. € zum 31.12.2019 aus.

In dieser erfreulichen Situation ist es richtig und wichtig, dass wir die Bürger entlasten, sagt CDU Fraktionsvorsitzender Andreas Becker.

In den schwierigen Zeiten der Haushaltskrisen wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 235 Punkten im Jahr 2010 schrittweise ab 2011 bis 2015 auf 500 Punkte angehoben. Somit hat sich die Grundsteuerbelastung, die alle Kronberger Bürger als Eigentümer oder Mieter tragen, mehr als verdoppelt. Damit haben alle Bürger einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Haushaltskrise in den vergangenen Jahren geleistet.

Jetzt, wo wir erfreulicherweise wieder Haushaltsüberschüsse haben, müssen die Bürger deutlich entlastet werden. Die von der CDU unterstütze Absenkung des Hebesatzes auf 470 Punkte im Jahr 2019 kann nur ein erster Schritt sein, so Becker weiter.

Die CDU regt weiterhin an, eine Flexibilisierung der Grundsteuer vorzunehmen und fest zu vereinbaren. Dies könnte in Form einer „Nachhaltigkeitssatzung“ erfolgen. Als Vorbild kann hier die „Taunussteiner Nachhaltigkeitssatzung“ dienen. In Jahren mit geplanten Haushaltsüberschüssen sollten wir die Grundsteuer regelmäßig senken und den Bürger entlasten. In Jahren mit einem geplanten Haushaltsfehlbetrag muss die Grundsteuer dann wieder angehoben werden. Die Grundsteuer in schlechten Jahren anzuheben und dann in guten Jahren dem Bürger die Entlastung zu verweigern ist unseriös.

Die CDU hatte bereits im Mai 2019 eine Prüfung zur möglichen Grundsteuersenkung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 angeregt. Leider haben sich SPD, Grünen, UBG und FDP dieser Entlastung der Bürger damals verweigert.

Die CDU fordert das neue Viererbündnis auf, seine Haltung zur Belastung der Bürger zu ändern und einer Senkung der Grundsteuer im Doppelhaushalt 2020/2021 zuzustimmen

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